Als ASN (französisch: Autorité Sportive Nationale) bezeichnet die Fédération Internationale de l’Automobile (FIA) den Träger der nationalen Sporthoheit. Die ASN ist – im Sinne der FIA – der Bevollmächtigte der FIA in einem Land.
Das macht die ASN zu einem Element der sportrechtlichen Selbstverwaltung. In dieser Rolle übernimmt sie die Genehmigung von Sportveranstaltungen, die Ausschreibung von Meisterschaften sowie die Regulierung von sportlichem und technischem Reglement und dessen sportrechtlicher Durchsetzung. Zudem ist nur sie berechtigt, internationale FIA-Lizenzen für Ihre nationalen Lizenznehmer auszustellen. Kritiker nennen das ein Monopol.
Weitere Aufgaben sind die Ausstellung von historischen Fahrzeugpapieren und Wagenpässen sowie die Motorsport-Homologation von neuen Fahrzeugen und Ausrüstung. Ohne die Homologation durch eine ASN ist in vielen Motorsportkategorien die Teilnahme an Wettbewerben nicht möglich. Dies betrifft neben Fahrzeugen übrigens auch sicherheitsrelevante Baugruppen. Dazu zählen Feuerlöscher, Sicherheitsgurte, Fahrzeugscheinwerfer, Überrollbügel und die Teile der persönlichen Fahrerausrüstung.
Ob Overall, Helm, Schuhe und Handschuhe, feuerfeste Unterwäsche oder das sogenannte HANS-System, im organisierten Motorsport muss alles eine Zulassung tragen. In Deutschland hatte seit 1928 die Oberste Nationale Sportkommission für den Automobilsport in Deutschland (ONS) die Aufgabe der ASN. Damals übertrug die Commission Sportive Internationale (CSI) der ONS die Aufgabe, den Motorsport in Deutschland zu organisieren.
Im Zuge der Gleichschaltung lösten die Nazis die ONS nach der Machtübernahme auf. Von 1934 bis 1945 übernahm das Nationalsozialistische Kraftfahrkorps ihre Aufgaben. Erst 1949 wurde die ONS wiedergegründet. 1997 fusionierte die ONS mit der Obersten Motorradsport-Kommission (OMK) zum Deutschen Motor Sport Bund (DMSB). Seit 1998 übernimmt der DMSB sowohl im Motorrad- als auch im Automobilsport die Aufgaben der Autorité Sportive Nationale.