Für Kinder der 1970er ist die TÜV-Plakette eine Selbstverständlichkeit, die schon immer da war. Doch egal ob blau, grün, braun, gelb oder rosa – regelmäßig Farbe auf das Nummernschild gibt es erst seit 60 Jahren. Die bunten Plaketten, die den Termin für die nächste Hauptuntersuchung dokumentieren, kleben die Prüfer erst seit dem 1. Januar 1961 auf das Kennzeichen.
Während sich an der Plakette selbst seit ihrer Einführung nur wenig änderte, sie spiegelt doch wider, wie sehr sich das Leben in den vergangenen 60 Jahren veränderte. Damals wie heute gibt es die, die ihren automobilen Schatz einfach in der nächsten Werkstatt mit der Aufforderung: „Mach mal TÜV!“ abstellen. Dort kommt dann ein Prüfer vorbei, der den technischen Zustand des Autos abnimmt und diesen anschließend mit dem Aufkleben der Plakette goutiert. Wer sich selbst um die Prüfung kümmert, der kann sein Fahrzeug inzwischen bei den technischen Überwachungsvereinen sowie ihren Wettbewerbern auch über das Internet zur fälligen Hauptuntersuchung anmelden.
Vor der TÜV-Plakette luden die Zulassungsbehörden Autofahrer zur Hauptuntersuchung ein!
Von all dem war bei der Einführung der TÜV-Plakette im Januar 1961 noch keine Rede. Im Gegenteil, es war sogar so, dass die Zulassungsbehörden mit einer Postkarte den Fahrzeughalter zur jeweils nächsten Hauptuntersuchung einluden. Das war ein Aufwand, den die Zulassungsstellen aufgrund sprunghaft angestiegener Fahrzeugzahlen mitten im Wirtschaftswunder nur noch schwer bewältigen konnten. Zumal damals dort auch noch keine Computer arbeiteten. Die Terminkartei zu verwalten war mit einem erheblichen Personalaufwand verbunden. Die Politik diskutierte einige Jahre eine Lösung.
Am Ende war diese einfach und simpel. Denn mit Beginn des 1. Januar 1961 klebten die Prüfer bei jeder Hauptuntersuchung einen Aufkleber auf das hintere Nummernschild, der auf den nächsten Termin hinweist. Diese Plakette ersetzte das umständliche Verfahren in den Zulassungsstellen. Es sorgte damit auf einen Schlag für eine erhebliche Arbeitserleichterung in den Amtsstuben. Gleichzeitig der Gesetzgeber dem Fahrzeughalter mit der die TÜV-Plakette ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung für die Einhaltung des Termins für die Hauptuntersuchung seines Fahrzeugs.
Auch die Gestaltung der TÜV-Plakette ist simpel!
Auf der TÜV-Plakette ist der Termin zur nächsten Hauptuntersuchung einfach abzulesen. Die Jahreszahl steht, auf die beiden letzten Stellen verkürzt, in der Mitte. Den Fälligkeitsmonat zeigt die Zwölf-Uhr-Position der Plakette an. Damit Ordnungshüter die Fälligkeit leicht erkennen können, gibt es bis heute für jedes Jahr eine eigene Farbe. Wer also in diesen Tagen noch mit einer blauen Prüfplakette mit der Zahl 20 auf dem Kennzeichen unterwegs ist, der sollte sich schnell einen Termin für die Hauptuntersuchung besorgen.